UK Border Control am Fährhafen – Grenzkontrollen bei der Einreise nach Großbritannien

Foto: Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0

Wichtig: Brexit-Änderungen

Seit dem Brexit gelten neue Zollbestimmungen für die Einreise nach Großbritannien. Die früheren EU-Freimengen (unbegrenzt für den Eigenbedarf) gelten nicht mehr. Stattdessen gibt es jetzt feste Duty-Free-Limits – wie bei Reisen in Drittländer. Stand: April 2026

Alkohol-Freigrenzen

Folgende Mengen dürfen Sie für den persönlichen Gebrauch zollfrei nach Großbritannien einführen. Bier und Stillwein sind kumulativ (beides gleichzeitig erlaubt), bei Spirituosen und Getränken bis 22 % müssen Sie sich entscheiden:

Bier

42 Liter
alle Biersorten

Stillwein

18 Liter
Rot, Weiss, Rosé

Spirituosen

4 Liter
über 22 % Vol.

Sekt / Likör

9 Liter
bis 22 % Vol.

Entweder – oder – oder aufteilen

Die letzten beiden Kategorien (Spirituosen und Getränke bis 22 %) sind nicht kumulativ. Sie dürfen entweder 4 Liter Spirituosen oder 9 Liter Sekt/Likör mitnehmen – oder anteilig aufteilen. Beispiel: 2 Liter Whisky (halbe Menge) + 4,5 Liter Portwein (halbe Menge).

Detaillierte Übersicht

Kategorie Maximale Menge Hinweise
Bier 42 Liter Alle Biersorten, kumulativ mit Wein
Stillwein 18 Liter Rot-, Weiss-, Roséwein, kumulativ mit Bier
Spirituosen (über 22 %) 4 Liter Whisky, Wodka, Gin, Rum – oder Kategorie darunter
Sekt, Portwein, Likör (bis 22 %) 9 Liter Champagner, Prosecco, Sherry, Baileys – oder Kategorie darüber

Tabakwaren-Limits

Bei Tabakwaren dürfen Sie eine der folgenden Mengen wählen – oder anteilig kombinieren:

Produkt Maximale Menge
Zigaretten 200 Stück
Zigarillos 100 Stück
Zigarren 50 Stück
Tabak (inkl. Shisha) 250 Gramm
Tabakstifte (Heated Tobacco) 200 Stück

Alternativen, nicht kumulativ!

Die Tabakmengen sind Alternativen. Sie dürfen also 200 Zigaretten oder 50 Zigarren mitnehmen – nicht beides zusammen. Anteiliges Aufteilen ist möglich: z. B. 100 Zigaretten (halbe Menge) + 25 Zigarren (halbe Menge).

E-Zigaretten & Vapes

Seit dem 1. Juni 2025 sind Einweg-E-Zigaretten (Disposable Vapes) in Großbritannien verboten. Nachfüllbare E-Zigaretten dürfen Sie für den persönlichen Gebrauch mitnehmen. Liquids unterliegen keiner festen Freigrenze, sollten aber in handelsüblichen Mengen mitgeführt werden. Beachten Sie: Die Nikotinkonzentration ist in UK auf maximal 20 mg/ml begrenzt und Tanks dürfen nicht größer als 2 ml sein.

Duty-Free-Shopping auf der Fähre

Duty-Free-Shop an Bord einer Kanalfähre mit Alkohol, Parfüm und Süßigkeiten

Gute Nachricht

Seit dem Brexit ist Duty-Free-Shopping auf Fähren zwischen der EU und UK wieder möglich. Auf den DFDS- und P&O-Fähren zwischen Calais und Dover können Sie an Bord zollfrei einkaufen.

So funktioniert es

  1. Bordshop besuchen: Öffnet kurz nach dem Ablegen und schliesst vor der Ankunft
  2. Keine Mehrwertsteuer: Preise im Bordshop sind bereits ohne VAT/MwSt.
  3. Limits beachten: Die oben genannten Freigrenzen gelten auch für Duty-Free-Einkäufe
  4. Quittung aufbewahren: Als Nachweis für den Zoll

Beliebte Duty-Free-Artikel

Alkohol

  • Schottischer Whisky
  • Gin (englische Marken)
  • Champagner & Wein

Parfüm & Kosmetik

  • Designer-Parfüms
  • Hautpflege-Produkte
  • Make-up

Ausführliche Preisvergleiche und Spartipps finden Sie in unserem Duty-Free-Shopping-Guide.

Lebensmittel-Einfuhr

Verschärfte Regeln seit April 2025

Seit dem 12. April 2025 ist die Einfuhr von Rind-, Schweine-, Schaf- und Ziegenfleisch sowie aller Milchprodukte aus allen EU-Ländern nach Großbritannien für den persönlichen Gebrauch verboten (Hintergrund: Maul- und Klauenseuche-Ausbrüche in Europa). Verstöße können mit Beschlagnahmung und bis zu 5.000 GBP Bußgeld geahndet werden.

Was ist verboten?

  • Fleisch: Rind, Schwein, Lamm, Ziege, Wild – roh, verarbeitet oder als Wurst
  • Milchprodukte: Käse, Butter, Joghurt, Milch – auch verpackt

Was ist erlaubt?

  • Fisch & Meeresfrüchte: Erlaubt für den Eigenbedarf
  • Geflügel: Hühnchen, Ente, Gans und Geflügelprodukte (nicht von der MKS-Sperre betroffen, kann sich bei Vogelgrippe-Ausbrüchen aber kurzfristig ändern)
  • Eier & Honig: Für den persönlichen Gebrauch, werkseitig versiegelt
  • Säuglings- & Spezialnahrung: Bis 2 kg pro Person

Ausnahmen (bis 2 kg pro Person)

Bestimmte verarbeitete Produkte dürfen mitgenommen werden, wenn sie zusammen nicht mehr als 2 kg wiegen:

  • Backwaren mit weniger als 20 % verarbeiteter Milch/Ei-Anteil (z. B. Kuchen, Kekse)
  • Schokolade & Süßigkeiten mit weniger als 50 % verarbeiteter Milch/Ei-Anteil
  • Nudeln & Teigwaren mit weniger als 50 % verarbeiteter Milch/Ei-Anteil
  • Nahrungsergänzungsmittel mit weniger als 20 % verarbeiteter tierischer Produkte

Auch das Brot mit Käse zählt!

Das Verbot gilt auch für belegte Brötchen, Lunchpakete und Snacks, die verbotene Zutaten enthalten. Essen Sie Käse- und Wurstbrote am besten noch auf der Fähre auf.

Weitere Einfuhrverbote

Absolut verboten

  • Illegale Drogen
  • Offensive Waffen (Butterfly-Messer, Schlagringe etc.)
  • Gefälschte Markenprodukte
  • Artengeschuetzte Tiere und Pflanzen (ohne CITES-Genehmigung)

Nur mit Genehmigung / Nachweis

  • Pflanzen & Samen: Nur mit Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary Certificate)
  • Medikamente: Für persönlichen Bedarf mit ärztlichem Rezept (max. 3 Monate Vorrat)
  • Feuerwerk: Nicht ohne Genehmigung

Sonstige Waren & Wertgrenzen

Für alle anderen Waren (Kleidung, Elektronik, Geschenke etc.) gilt eine Wertgrenze von 390 GBP pro Person bei Anreise mit der Fähre oder einem Linienflug.

Warenwert Zollabgaben
Bis 390 GBP Zollfrei
Über 390 GBP Zoll (warenabhängig) + 20 % VAT auf den gesamten Wert

Wichtig: Gesamter Wert wird besteuert

Wenn Sie die Freigrenze überschreiten, zahlen Sie Zoll und VAT auf den gesamten Warenwert – nicht nur auf den Betrag über 390 GBP. Verteilen Sie teure Einkäufe deshalb möglichst auf mehrere Reisende.

Bargeld anmelden

Bargeld (oder gleichwertige Zahlungsmittel) im Wert von 10.000 GBP oder mehr müssen Sie bei der Einreise nach UK anmelden. Die Anmeldung ist kostenlos und muss vor der Ankunft online über den HMRC-Dienst erfolgen.

Praktische Tipps

Vor der Reise

  • UK ETA beantragen: Seit April 2025 benötigen EU-Bürger eine elektronische Reisegenehmigung (ETA, 20 GBP). Beantragen Sie diese rechtzeitig über die offizielle UK ETA App – Details in unserem ETA-Ratgeber
  • Quittungen für teure Gegenstände (Laptop, Kamera etc.) aufbewahren – als Nachweis, dass Sie diese nicht in UK gekauft haben
  • Medikamente mit ärztlichem Rezept oder Attest mitführen (auf Englisch hilfreich)
  • Haustier-Dokumente: Seit dem Brexit benötigen Sie ein Animal Health Certificate (AHC) vom Tierarzt – der alte EU-Heimtierausweis wird von UK nicht mehr akzeptiert
  • Bargeld über 10.000 GBP vorab online bei HMRC anmelden

Bei der Einreise

  • Ehrliche Angaben machen – Falschangaben werden bestraft und können zu Beschlagnahmung führen
  • Im Zweifel den roten Kanal (Goods to Declare) wählen
  • Verbotene Lebensmittel (Fleisch, Käse) noch auf der Fähre aufbrauchen oder entsorgen

Rückreise nach Deutschland (EU-Freigrenzen)

Bei der Rückkehr nach Deutschland gelten die EU-Freigrenzen für Einfuhren aus Drittländern:

Kategorie Freigrenze
Sonstige Waren (Fähre/Flug) 430 EUR
Sonstige Waren (Auto/Bahn) 300 EUR
Zigaretten 200 Stück
Spirituosen (über 22 %) 1 Liter
Wein 4 Liter
Bier 16 Liter

Karte: Fährhafen Dover

Der Fährhafen Dover mit dem Zoll- und Grenzbereich, an dem die Kontrollen stattfinden.

Luftaufnahme des Dover Ferry Terminals mit Fährschiffen im Hafen

Foto: Lieven Smits / CC BY-SA 4.0

Häufige Fragen

42 Liter Bier, 18 Liter Stillwein und entweder 4 Liter Spirituosen (über 22 %) oder 9 Liter Getränke bis 22 % (Sekt, Portwein, Likör). Die letzte Kategorie lässt sich anteilig aufteilen.

Nein. Seit April 2025 ist die Einfuhr von Rind-, Schweine-, Schaf- und Ziegenfleisch sowie aller Milchprodukte aus der EU nach Großbritannien für den persönlichen Gebrauch komplett verboten. Verstöße können mit bis zu 5.000 GBP Bußgeld geahndet werden.

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak. Die Mengen sind Alternativen und können anteilig kombiniert werden, z. B. 100 Zigaretten + 25 Zigarren (jeweils die Hälfte).

Bei Überschreitung müssen Sie Zoll und Steuern auf die gesamte Warenmenge dieser Kategorie zahlen – nicht nur auf den überschreitenden Teil. Im schlimmsten Fall können die Waren beschlagnahmt werden.

Ja. Seit dem Brexit ist Duty-Free-Shopping auf Fähren zwischen der EU und UK wieder möglich. Auf den DFDS- und P&O-Fähren gibt es Bordshops mit Alkohol, Parfüm, Tabak und weiteren Artikeln ohne Mehrwertsteuer.

Nachfüllbare E-Zigaretten dürfen Sie für den persönlichen Gebrauch mitnehmen. Einweg-E-Zigaretten (Disposable Vapes) sind in Großbritannien seit Juni 2025 verboten. Liquids sollten in handelsüblichen Mengen mitgeführt werden, die Nikotinkonzentration ist auf 20 mg/ml begrenzt.

EU-Bürger benötigen seit April 2025 eine elektronische Reisegenehmigung (UK ETA) für 20 GBP. Die ETA ist zwei Jahre gültig und erlaubt mehrfache Einreisen. Sie wird über die offizielle UK ETA App beantragt. Mehr dazu in unserem ETA-Ratgeber.

Auf einen Blick

  • Duty-Free wieder möglich
  • Fleisch & Milch verboten
  • Tabak: 200 Zigaretten oder 250 g
  • Spirituosen: 4 L oder 9 L Likör
  • Warenwert bis 390 GBP frei

Unterkunft in Dover

Übernachten am Fährhafen – ideal vor der Frühfähre.

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